Zehnbauer Hausverwaltung
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Miethausverwaltung


  • Die vorgesehenen Mietverträge für den Eigentümer abzuschließen
  • Für den pünktlichen Eingang der Miete zu sorgen
  • Stets die höchsterzielbare Miete zu vereinbaren in Abstimmung mit dem Eigentümer
  • Entsprechende Mieterhöhungen für den Eigentümer vorzunehmen
  • Für die ordnungsgemäße Beaufsichtigung, Instandhaltung und Pflege des Objektes zu sorgen
  • Die Eigentümer über wichtige Vorkommnisse bei der Verwaltung zu informieren
  • Notwendige vom Vermieter vorzunehmende Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten in den Wohnungen zu veranlassen, jedoch immer in Abstimmung mit dem Eigentümer
  • Die Bearbeitung von Versicherungsschadensfällen innerhalb des Sondereigentums
  • Die jährlichen, anfallenden Mieterabrechnungen vorzunehmen.
  • Auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten
  • Auf die Einhaltung der Renovierungspflicht zu achten
  • Regelmäßige Überprüfung der Mieten auf die aktuelle Miethöhe
  • Bei offenen Mietforderungen umgehend das Mahnverfahren einzuleiten
  • Die Jahresabrechnung nach der Gliederung der Steuererklärung für den Eigentümer zu erstellen



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