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Miethausverwaltung
- Die vorgesehenen Mietverträge für den Eigentümer abzuschließen
- Für den pünktlichen Eingang der Miete zu sorgen
- Stets die höchsterzielbare Miete zu vereinbaren in Abstimmung mit dem Eigentümer
- Entsprechende Mieterhöhungen für den Eigentümer vorzunehmen
- Für die ordnungsgemäße Beaufsichtigung, Instandhaltung und Pflege des Objektes zu sorgen
- Die Eigentümer über wichtige Vorkommnisse bei der Verwaltung zu informieren
- Notwendige vom Vermieter vorzunehmende Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten in den Wohnungen zu veranlassen, jedoch immer in Abstimmung mit dem Eigentümer
- Die Bearbeitung von Versicherungsschadensfällen innerhalb des Sondereigentums
- Die jährlichen, anfallenden Mieterabrechnungen vorzunehmen.
- Auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten
- Auf die Einhaltung der Renovierungspflicht zu achten
- Regelmäßige Überprüfung der Mieten auf die aktuelle Miethöhe
- Bei offenen Mietforderungen umgehend das Mahnverfahren einzuleiten
- Die Jahresabrechnung nach der Gliederung der Steuererklärung für den Eigentümer zu erstellen
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