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Wohnungseigentümergemeinschaften
- Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung sowie notwendige Ersatz- oder außerordentliche Eigentümerversammlungen
- Für den pünktlichen Eingang der Wohngelder zu sorgen
- Für die ordnungsgemäße Beaufsichtigung, Instandhaltung und Pflege des Objektes zu sorgen
- Die Eigentümer über wichtige Vorkommnisse bei der Verwaltung zu informieren
- Notwendige von den Eigentümern beschlossene Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten am Haus zu veranlassen und vor Ort abzunehmen
- Die Bearbeitung von Versicherungsschadensfällen innerhalb des Sondereigentums
- Die jährlichen, anfallenden Hausgeldabrechnungen vorzunehmen.
- Auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten
- Die Jahresabrechnung nach der Gliederung der Steuererklärung für die Eigentümer zu erstellen
- Eigenständige Objektbegehung mindestens zweimal jährlich
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